eCall – Was kann das automatische Notrufsystem?
April 10, 2020Lange in Planung und seit März 2018 für alle neuen PKW Typgenehmigungen Pflicht – das automatische Notrufsystem „eCall“, das auf Bestreben der Europäischen Union nun in zahlreichen Automodellen in ganz Europa zu finden ist. Aber welchen Mehrwert hat das System? Und an welchen Features gibt es Kritik? Ein kurzer Überblick.
So funktioniert eCall in der Praxis
eCall soll die europäischen Straßen sicherer machen und dabei helfen, die Anzahl der Verkehrstoten weiter zu reduzieren. Dafür arbeitet das Notrufsystem wie folgt:
Alltagssituation
Das System ist werkseitig im Automobil verbaut und verbindet sich konstant in einem „Schlummermodus“. Je nach Hersteller kann es auch manuell aktiviert werden. Das ermöglicht auch Notrufe in Situationen ohne Autounfall, etwa bei medizinischen Notfällen. Das System kann manuell nicht deaktiviert werden.
Unfallsituation
Kommt es zu einem Unfall, bei dem die Airbags ausgelöst werden, aktiviert sich eCall und setzt einen Notruf an die Rufnummer 112 ab. Dabei werden auch zahlreiche Daten übermittelt, unter anderem etwa die Uhrzeit, die FIN des Wagens, die Fahrzeugposition nach Koordination sowie die Fahrtrichtung zum Zeitpunkt der Aktivierung.
Durch die automatisierte Übermittlung dieser Daten ist eine Leitstelle auch bei schweren Unfällen in der Lage, augenblicklich zu reagieren und an die letzte bekannte Stelle des Fahrzeuges ein Rettungsfahrzeug zu senden. Hier liegt auch der wesentliche Unterschied zu den sogenannten „herstellereigenen Rufsystemen“, bei denen entsprechende Unfall-Daten zuerst an eigene Callcenter und anschließend erst an die Rettungsdienste geleitet werden. Vor allem bei Unfällen, bei denen der Fahrer das Bewusstsein verliert, kann so wertvolle Zeit bei der Rettung gewonnen werden.
So funktioniert eCall in der Praxis
Im Gegenzug vermuten viele Datenschützer hinter dem eCall-System einen unfreiwilligen Wolf im Schafspelz. Sie fürchten, dass das System nicht nur einen großen Beitrag zur eSafety-Initiative leiste, sondern außerdem das Anlegen umfassender Bewegungsprofile der Autofahrer ermögliche. Von offizieller Stelle wird dem entgegengehalten, dass eine Übermittlung von Daten immer nur im Falle eines Unfalls und nur an die einheitliche Rufnummer 112 erfolge.
Gleichzeitig wird Kritik daran laut, dass die Autobauer auch die Möglichkeit hätten, neben der verpflichtenden eCall-Basisfunktion noch weitere Zusatzdienste zu integrieren. Über diesen zusätzlichen Schritt könnten zahlreiche Daten über das Fahrverhalten gesammelt und zur Nutzung an Dritte weitergegeben werden – ganz gesetzeskonform und an den Vorgaben zum eCall-System vorbei.
Unterm Strich bleibt also abzuwarten, wie erfolgreich das System in der Praxis zum Einsatz kommt – und in welchem Maße sich Autohersteller sowie Versicherungen den Zugriff auf etwaige Daten der Autofahrer sichern können und werden.